Gdynia, 27.09.2009
Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom
Papst Benedikt der XVI,
Palazzo Apostolico Vaticano
00120 Citta' del Vaticano
 

"Jeder Mensch hat ein Recht auf freies Denken, Gewissen und Glauben."
Offener Brief an Papst Benedikt den XVI

Am 27.09.2008 hat die Polnische Bischofskonferenz neue Verhaltensregeln bezüglich der Austritte aus der katholischen Kirche verkündet. Die Veröffentlichung dieser Anweisungen ist eine Folge der Verunsicherung der Kirche in Bezug auf immer häufigere, formelle Kirchenaustritte, die in den Gemeinden in ganz Polen stattfinden. Allerdings widersprechen die neuen Regeln der polnischen Kirche eindeutig den Vorgaben des Vatikans, die 2006 vom Kardinal Herranz veröffentlicht wurden. Im Sinne des polnischen Episkopats haben polnische Bürger, die einer anderen Religion angehören bzw. Nichtgläubige, Atheisten oder Agnostiker mit erheblichen Schwierigkeiten beim Kirchenaustritt zu rechnen. Die zuständigen Priester erschweren diesen Vorgang nach Kräften oder machen ihn gar unmöglich, wobei sie sich mit negativen Emotionen und Äußerungen im Kontakt mit den Antragstellern nicht gerade zurückhalten.

An der Tagesordnung sind Ablehnungen zur Herausgabe notwendiger Unterlagen, Forderungen unrechtsmäßiger Gebühren, widersprüchliche und falsche Aussagen und Fehlinformationen. Selbstverständlich gibt es auch genügend positive Beispiele für eine freundliche Bearbeitung der Austrittsvorgänge, die den Vorgaben des Vatikans sehr nahe kommen, allerdings sind diese Fälle eindeutig in der Unterzahl. Die Bedingungen, die beim Austritt erfüllt werden müssen widersprechen oft in vielen Punkten dem polnischen Grundgesetz, der Internationalen Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Erstaunlicherweise ist selbst das seit einem Jahr in Polen gültige Kirchengesetz nicht übereinstimmend mit den Richtlinien des Vatikans von 2006.

Die Bemühungen der polnischen Priester die Bearbeitungszeit der Austritte möglichst in die Länge zu ziehen, teilweise bis zu einigen Jahren, zeigen nicht gerade einen guten Willen der Kirchenfunktionäre. Völlig unverständlich bleibt auch, warum die Austritte, die im Ausland vollzogen wurden, in Polen nicht anerkannt werden. Die katholische Kirche erkennt die Taufe an, unabhängig davon, in welchem Land sie statt gefunden hat. Eintreten in die Kirche darf man also überall, aber wieder austreten ausschließlich innerhalb der Republik Polen. Im Ausland leben und arbeiten Millionen von polnischen Staatsbürgern und sie werden der Möglichkeit beraubt, ihre Religions- und Weltanschauungsfreiheit auszuüben. Ist es nur deshalb, weil sie nicht in ihrer Heimat leben? Wegen dieser absurden Regelung gilt jemand, der z.B. in Deutschland ausgetreten ist, in Polen weiterhin als Katholik. Diese Tatsache verschönt die Statistik der polnischen Kirche natürlich erheblich. Die Frage ist nur, ob Papst Benedikt XVI damit wirklich zufrieden ist? Ist die Annahme fiktiver Statistiken eine gesunde Vorraussetzung für das Funktionieren einer Religion? Wir geben offen zu, dass es uns gleichgültig ist, aber sieht der Papst das genauso?

Eine bekannte Tatsache ist, dass die katholische Kirche sich nur ungern den Gesetzen unterwirft, die in den jeweiligen Ländern gelten. Um jedoch eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten sollte sie sich in dieser Hinsicht einfügen, wie jede andere Institution auch. Würden wir etwa gleichgültig hinschauen, wenn der Kirchenaustritt mit der gleichen Härte bestraft würde wie der Irtidad im Islam? Laut dem zweiten vatikanischen Konzil will die Kirche angeblich die Existenz und die Rechte der Nichtkatholiken respektieren. Es scheint, als wären die Worte von Papst Paul I immer noch aktuell, dass das erste und dritte Konzil viele Anhänger hat, das Zweite dagegen entschieden zu wenig.

Als Staatsbürger, die nicht der katholischen Kirche untergeordnet sind, fragen wir uns, ob der Papst über die in Polen geltenden Prozeduren überhaupt informiert ist? Oder sind es die ersten Anzeichen einer Schisma der katholischen Kirche? Oder aber ist Benedikt XVI bestens mit der Sachlage vertraut und auch mit allem einverstanden? Sollen Polen anders behandelt werden als z.B. Italiener, Deutsche, Spanier oder Franzosen? Brauchen wir wirklich eigene Austrittsprozeduren? Wenn dem so ist, warum stehen polnische Kirchengesetze im Widerspruch zu den vom Vatikan 2006 herausgegebenem Gesetz? Wäre es nicht einfacher, die Formalitäten im Sinne vom Punkt 1. der Anordnung des Päpstlichen Rates für Rechtstexte vom 13. März 2006 zu gestalten? Wir, die polnischen Nichtkatholiken sind uns im Klaren, dass dieser Brief vermutlich unbeantwortet bleibt. Ganz natürlich ist, dass die Regeln der katholischen Kirche nicht unbedingt mit unseren Wertvorstellungen übereinstimmen. Es wäre jedoch sehr angenehm, wenn die katholische Kirche unser Recht auf Selbstbestimmung respektieren würde. Dies wäre doch im Sinne von Nächstenliebe und gegenseitigen Respekt, die so gerne von der Kirche gepredigt werden.

Wir, die polnischen Nichtkatholiken sind uns im Klaren, dass dieser Brief vermutlich unbeantwortet bleibt. Ganz natürlich ist, dass die Regeln der katholischen Kirche nicht unbedingt mit unseren Wertvorstellungen übereinstimmen. Es wäre jedoch sehr angenehm, wenn die katholische Kirche unser Recht auf Selbstbestimmung respektieren würde. Dies wäre doch im Sinne von Nächstenliebe und gegenseitigen Respekt, die so gerne von der Kirche gepredigt werden.

Wir möchten doch nur, dass die katholische Kirche es uns erlaubt, unsere bürgerlichen Grundrechte wahrnehmen zu dürfen. So wie die Kirche eine volle und unbeschränkte Freiheit in der Durchführung ihrer religiösen Mission genießt, so wünschen wir uns als polnische Nichtkatholiken, dass Sie uns dieselben Rechte einräumt.

In der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht geschrieben: " wir erklären feierlich das Erreichen einer Welt, in der die Menschen ihren Glauben und ihre Meinung frei äußern können, als höchstes Ziel der Menschheit(.)". Wir glauben, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung dieses Ziel verfolgen sollten.

Pawe³ Gliñski
Jaros³aw Milewczyk
Olgierd Rynkiewicz



Anlage:


1. Polnische Verfassung
2. Das Menschen- und Bürgerrecht
3. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
4. Kinderrechtskonvention
5. Anordnung des Päpstlichen Rates für Rechtstexte Nr.10279/2006
6. Instruktionen der polnischen Bischofskonferenz vom 27. September 2008



Liste der Unterstützung:

Hosting: Alternatywa.Com

Apostazja.pl - w sieci od 18.11.2005